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Die Schlussfeststellung vom 19.09.2025 ist seit dem 27.10.2025 unanfechtbar mit der Rechtsfolge, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken