Dreis-Brück_Dockweiler [51017]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Eifel mit Dienstsitz: Bitburg

 
© DLR Eifel
 
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Die Schlussfeststellung finden Sie unter 4. Bekanntmachungen.
letzte Aktualisierung: 08/27/2021
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Eifel in Bitburg
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Zweck des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens ist es, Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, der Siedlung, die naturnahe Entwicklung von Gewässern sowie Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu ermöglichen oder auszuführen, die durch die Herstellung der Bundesautobahn A 1 und der Bundesstraße B 410 (neu) für die allgemeine Landeskultur entstehenden oder entstandenen Nachteile zu beseitigen, Landnutzungskonflikte aufzulösen und den Grundbesitz neu zu ordnen (§ 86 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 des Flurbereinigungsgesetzes)
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 11/20/2002
Anordnungsbeschluss 12/10/2002
Wahl des Vorstandes der TG 04/02/2003
Feststellung der Wertermittlung 09/10/2007
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 12/31/2006
Planwunschtermin 08/03/2006
Allgemeiner Besitzübergang 12/01/2008
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 12/04/2009
Eintritt des neuen Rechtszustandes 11/01/2013
Berichtigung der öffentlichen Bücher 12/29/2017
Schlussfeststellung 10/05/2021
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Bekanntmachung der Ladung zum geänderten
Flurbereinigungsplan in Form des Nachtrages 1
bek_ladungN1_inter.pdf
Vorzeitige Ausführungsanordnung
Massegrundstücke
Schlussfeststellung
 
5. Kartenoben
 
Übersicht Massegrundstücke

© DLR Eifel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Gerhard Schneider
Anschrift:
Hillesheimer Str. 21a, 54552 Dreis-Brück
Telefon:
06595/486
Email:
sonstige Mitglieder:
Wirtz, Werner, Wiesenhof, Dreis-Brück
Kirstgen, Werner, Am Altbach 6, Dreis- Brück
Sicken, Helmut, Im Sittert 14, Dreis-Brück
Hamecher, Karl, Begrhof, Dreis-Brück
Von Landenberg, Bruno, Gerolsteiner Straße 5, Dockweiler
Lohberg, Peter, Hauptstraße 19, Dockweiler
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Eifel in Bitburgoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54634 Bitburg, Westpark 11
Email:
landentwicklung-eifel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Fuchs, Beate
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Emes, Harald
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Ewertz, Joachim
Sachgebietsleitung Landespflege:
Linke, Olaf
Sachgebietsleitung Bau:
Jüngels, Helmut
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
2294 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
392
Kosten:
ca.1,2 Mio. Euro
Finanzierung:
Die Ausführungskosten des Flurbereinigungsverfahrens Dreis-Brück/Dockweiler trägt der Unternehmensträger, da diese Ausführungskosten durch die Maßnahmen des Unternehmensträgers der Bundesautobahn A 1 und der Bundesstraße B 410 (neu) verursacht sind. Die Verfahrenskosten werden vom Land bzw. von dem Träger der Maßnahme getragen. Die Grundstückseigentümer als Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren werden hierdurch nicht belastet.
beteiligte Gemeinden:
Dockweiler, Dreis-Brück, Oberehe-Stroheich, Üxheim
 
9. Verfahrensbilderoben
 

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www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung