Das EEG 2021 wurde am 17.12.2021 im Bundestag verabschiedet. |  |
Viele Änderungen, vieles anders als erwartet und deswegen Folgendes in Kürze: |  |
- Vergütung: | Neuanlagen = 16,4 ct/kWh
Bestandsanlagen = 18,4 ct/kWh
Kleinanlagen (mit DV) = 22,12 ct/kWh |
Bonus für bezuschlagte BGA <500 kW im Zeitraum 2021-2025 in Höhe von 0,5 ct/kWh. |
- Güllevergärung: | Keine Beschränkung der Bemessungsleistung auf 75 kW.
Ab <100 kW installiert werden allerdings nur 50% Stromertrag vergütet. |
- Flexzuschlag: | Neu-BGA <100 kW erhalten den gestiegenen Flexzuschlag in Höhe von 65 €/kW.
Achtung: Bei vorheriger Inanspruchnahme entsteht Doppelförderung in der zweiten Förderperiode und Flexzuschlag verringert sich. |
- Degression: | Ab 1. Juli 2022 0,5 % Degression. |
- Anforderungen an Flexibilisierung: | Flexdeckel ist aufgehoben.
Hier neue Qualitätsanforderung = BGA, die über mehr als ein BHKW verfügen, müssen an mind. 4000 Viertelstunden im Jahr mind. 85 % ihrer installierten Leistung abrufen (es werden also keine Altmeiler mehr geduldet).
Für neu bezuschlagte BGA wird nur noch die jenige Bemessungsleistung vergütet, die 45 % der installierten Leistung beträgt (vorher 50 %).
Für BGA der Sondervergütungsklasse für Güllevergärung gesteht als Ausnahme der alte Satz 50 % weiter. |
- Maisdeckel | Maximal 40 Masseprozent Mais und Getreidekorn dürfen eingesetzt werden. |