Landwirtschaft
Vor der ersten Düngung ist eine Düngebedarfsermittlung bei Überschreitung der wesentlichen Nährstoffmengen (ab 50 kg N/ha und Jahr, ab 30 kg P2O5/ha und Jahr) durchzuführen.
Mit dem Link
https://www.dlr.rlp.de/Internet/global/themen.nsf/0/c17a19210046810ac12581380041af50/$FILE/N-D%C3%BCngeplaner%20RP%202.0%2007%2001%202021.xlsx
können Sie sich die aktuelle Version herunterladen.
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Ende Pflugverbot CCW1- und CCW2-Flächen 15.02. |
Milchviehhalter:
Milcherzeuger müssen die zuständige Veterinärbehörde informieren, wenn die Rohmilch nicht den Rohmilchkriterien gemäß VO (EG) Nr. 853/2004 genügt (Zellzahl > 400 000 Keimzahl > 100 000) in der Milch, eine Übertragung dieser Meldepflicht auf bspw. den Landeskontrollverband ist möglich. Diese Neuregelung in der VO (EU) 2019/627 kehrt das bisherige Prinzip um, wonach der Milcherzeuger erst durch ein behördliches Schreiben gesperrt werden musste. |
Weinbau
Düngebedarfsermittlung:
Achtung: die Düngebedarfsermittlung ist eines von zahlreichen Prüfkriterien bei den Cross Compliance Kontrollen.
Bei der Kontrolle wird geprüft:
· Liegt im Betrieb eine Düngebedarfsermittlung vor?
· Ist die Düngebedarfsermittlung vollständig und richtig?
Fehler bei der Düngebedarfsermittlung können sein:
§ fehlender Bodenuntersuchungsergebnisse/ Beratungsempfehlungen auf einigen/ allen Flächen
§ - zu hohe Stickstoffbedarfswerte angesetzt
§ - fehlender Düngebedarfsermittlung für einige gedüngte landwirtschaftliche Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten
Weitere Informationen zu den aktuellen Vorgaben der Düngung entnehmen Sie dem beigefügten Merkblatt
Im Anhang finden Sie das Nmin-Merkblatt LDüV RP 07 01 2021und das Nmin Probenbegleitblatt 01 2021zum Download.
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