Informationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten (GMOWinfo) - SP-0305 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wer wird gefördert? (unabhängig der Rechtsform)
Was wird gefördert? Informationskampagnen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten der EU werden gefördert, sofern sie sich auf folgende Themen beziehen:
Wie wird gefördert? Gefördert werden 50% der förderfähigen Kosten. Die förderfähige Mindestinvestition je Antrag beträgt 5.000 EUR.
Was sind die Fördervoraussetzungen?
Förderausschlüsse
Ausführliche Informationen zum GAP-Strategieplan finden Sie hier Sie haben die Möglichkeit Ihre Antragsunterlagen elektronisch einzureichen. Senden Sie hierzu eine Mail mit dem Scan des unterschriebenen Förderantragsformular an foerderantrag@dlr.rlp.de, bzw. des unterschriebenen Zahlantragsformular an zahlantrag@dlr.rlp.de und beantragen Sie die Freischaltung zur RLP-Box (Cloud) zur direkten Übermittlung der weiteren Antragsunterlagen. Detaillierte Informationen zu unserem Antragsverfahren finden Sie hier:
Ergebnisse der bisherigen Auswahlverfahren können Sie hier einsehen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
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